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Gäste-/Stipendien-Programm

Das Max-Plack-Institut für Biogeochemie ist bestrebt, Forschung und Wissenschaft im Bereich Biogeochemie mit allen Mitteln zu fördern. Hierzu können wissenschaftlich höchstqualifizierte junge Forscher*innen auf der Stufe von Doktorand*innen und Postdoktorand*innen kurzzeitig und in limitierter Anzahl am MPI-BGC als Gastwissenschaftler*innen aufgenommen werden.

Wesentliche Kriterien und Abläufe:

  • Die wissenschaftliche Exzellenz der Gastwissenschaftler*innen sowie das Interesse an einem Forschungsthema eines erfahrenen MPI-BGC-Wissenschaftlers oder einer erfahrenen MPI-BGC-Wissenschaftlerin stellen die Grundlage für eine Aufnahme am MPI-BGC dar.
  • Bewerbungen als Gastwissenschaftler*in können jederzeit an den jeweiligen erfahrenen MPI-BGC-Wissenschaftler oder -Wissenschaftlerin (z.B. Gruppenleiter*innen) gerichtet werden.
  • Die Vorentscheidung über eine mögliche Aufnahme als Gastwissenschaftler*in wird von entsprechenden erfahrenen MPI-BGC-Wissenschaftler*innen getroffen.
  • Die endgültige Annahme als Gastwissenschaftler*in wird in vierteljährlichen Besprechungen der „Gäste und Stipendien-Kommission“ besprochen, die aus allen ernannten MPI-BGC-Direktoren*innen besteht. Eine positive Entscheidung bedarf der Mehrheit der Direktor*innen sowie eines positiven Votums des geschäftsführenden Direktors bzw. der geschäftsführenden Direktorin (GfD).
  • Die maximal mögliche Programmlaufzeit individueller Gästewissenschaftler*innen beträgt 6 Monate für Doktorand*innen bzw. 24 Monate für internationale Postdoktorand*innen.
  • Ausländische Doktorand*innen und Postdoktorand*innen werden als Gastwissenschaftler*innen stark bevorzugt, um den internationalen wissenschaftlichen Austausch weiter zu fördern. Entsprechend der bereits bestehenden, global weit verbreiteten Kooperationen gibt es keine Einschränkungen der geographischen Herkunft der Gastwissenschaftler*innen.
  • Gastwissenschaftler*innen wird am MPI-BGC unbeschränkter Zugang zur wissenschaftlichen und administrativen Infrastruktur, zu Geräten und Plattformen gewährt, so lange diese zur Durchführung des Forschungsprojekts benötigt werden.
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