Die Gewächshausordnung

Die Gewächshausordnung

Nutzerordnung

In der Gewächshausordnung stehen Regeln, wie man sich im Gewächshaus verhalten soll. Die Gewächshausordnung erklärt, wie Abläufe im Gewächshaus funktionieren. Die Regeln dies Ordnung gelten für alle Mitarbeiter.

  • Setzen Sie sich bitte schon in der Planungsphase eines Versuches, bei dem Gewächshauskapazitäten benötigt werden, mit der Servicegruppe ‚Freilandexperimente und Instrumentierung‘ (im weiteren Verlauf kurz ‚Freiland‘) in Verbindung.

  • Wichtige Komponenten können sein:

  • Geplante Kultur (Art und Anzahl der Pflanzen, Platzbedarf)

  • Technische Ausstattung (Sensorik, Begasung, Markierung etc.)

  • Unterstützung bei dem  Experimentaufbau durch ‚Freiland‘

  • Unterstützung während des Versuches durch ‚Freiland‘

  • Sind Vorversuche erforderlich

  • Benötigte Zwischenlagerflächen (im Gewächshaus steht dafür kein Platz zur Verfügung!). Ihr Versuch muss unter Umständen warten, bis laufende Experimente abgeschlossen sind.

  • Vernünftige Zeitplanung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Pflanzen, die ihren inneren Bedingungen hinsichtlich Vegetationsperioden, Wachstumsgeschwindigkeiten usw. gehorchen, und denen nicht ein bestimmtes Verhalten aufgezwungen werden kann.

  • Sollten größere technische Umbauten für Ihren Versuchsaufbau erforderlich sein, die nicht leicht reversibel sind,  ist eine Abwägung zu treffen, inwieweit andere Nutzer dadurch beeinträchtigt sind / potentiell sein werden. Bei konkurrierenden Interessen kann dies eine Entscheidung auf Direktoriumsebene erforderlich machen. Planen Sie für solch umfangreiche Experimente also Zeit für den Entscheidungsprozess mit ein, und kommunizieren Sie frühzeitig Ihre Vorstellungen.
  • Füllen Sie das Nutzerantragsformular aus, sobald Sie Klarheit über Ihr Experiment haben
  • was auch als Ausdruck im Gewächshaus verfügbar ist. Berücksichtigen  Sie beim Ausfüllen der Zeitangaben bitte auch die Anzuchtzeit Ihrer Pflanzen.
  • Jede von Ihnen geplante Änderung in der von Ihnen genutzten Kammer, wie z.B. Kulturführung, Ausstattung, Versuchsablauf usw. betreffend,  ist im Vorfeld mit ‚Freiland‘ abzusprechen und die Umsetzbarkeit zu klären.
  • Bitte verwenden Sie Material und Geräte, die im Gewächshaus zur Verfügung stehen, nur in Absprache mit ‚Freiland‘ – insbesondere das eigenmächtige Entfernen von Material und Geräten ist nicht gestattet.
  • Material und Geräte aus dem Gewächshaus können in begrenztem Umfang entliehen werden, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung durch ‚Freiland‘ und entsprechendem Eintrag in den Ausleihlisten.
  • Hinterlassen Sie Ihren Arbeitsplatz bitte stets aufgeräumt und ordentlich.
  • Nach Beendigung Ihres Versuches ist Ihr gesamtes Material  von Ihnen aufzuräumen bzw. zu entsorgen.
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